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Gebühren + Benutzerordnung

Ausleihperioden und Preise seit 2021:

Medium  Ausleihperiode  Preis Erwachsene  Preis Kinder

DVD        1 Woche                    € 1,50                   € 1,50
Buch        3 Wochen                  € 0,60                   € 0,30
Spiel        3 Wochen                  € 1,50                   € 1,50
Zeitung    1 Woche                    € 0,50                   € 0,10
CD           2 Wochen                  € 1,-                       € 1,-
Tonie       2 Wochen                   € 2.-                      € 2.-

Die Jahresgebühr von € 10,- ist 1mal pro Familie zu zahlen.

Alternativ dazu gibt es ein Jahresabonnement:  es inkludiert die Jahresgebühr mit allen einzelnen Medien:    

Einzelabo € 42.-
Familien  € 60.-

   
Der Bildungsgutschein der Diözese Linz kann nur bei dem Familienabo angenommen werden.    

Säumnisgebühren:

Für eine rechtzeitige Rückgabe stehen Ihnen rund um die Uhr 3 Medienboxen vor dem Eingang der Bibliothek zur Verfügung.

Für eine Verspätung berechnen wir aufsteigend pro Woche :

Buch - Erw.: 0,40 oder Ki/Jug.: 0,20

Spiel - Erw.: 1,00 oder Ki/Ju.: 0,50

Zeitung - Erw.: 0,50 

CD: 0,50

DVD: 1,50

Benutzerordnung:

Die Bibliothek ist öffentlich und steht den Vereinsmitgliedern (als Bibliothekbenutzer) und den angemeldeten Bibliothekbenutzern unter Beachtung der Bibliothekordnung zur Entlehnung und zur Nutzung der Medien in den Bibliothekräumlichkeiten oder im Internet zur Verfügung. 
1) Beitritt 
Mit der Beitrittserklärung als Vereinsmitglied bzw. als Bibliothekbenutzer werden  die jeweiligen Rechte und Pflichten im Sinne des Vereinsstatutes und der Bibliothekordnung anerkannt und wird die Zustimmung zur vereinsinternen Speicherung und Verarbeitung der dabei festgehaltenen persönlichen Daten erteilt. Der Pfarrbüchereiverein Grieskirchen ist im Sinne des Datenschutzgesetzes verpflichtet, diese Daten und Bibliothekbenutzungsdaten nur für vereins- bzw. Bibliothekinterne Zwecke zu benutzen und nicht nach außen weiterzugeben.
Eine Änderung der Daten ist der Bibliothek umgehend bekanntzugeben.
Kinder unter 14 Jahren benötigen für den Beitritt als Bibliothekbenutzer die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, der sich damit auch zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Forderungen verpflichtet.
Vereinsmitglieder bzw. Bibliothekbenutzer erhalten einen Bibliothekausweis. Dieser dient zur leichteren Abwicklung der Entlehn- bzw. Nutzungsformalitäten und ist nicht übertragbar. Der Ausweis ist zum Entleihen und zur Rückgabe von Medien vorzuweisen.
2) Behandlung entlehnter bzw. benutzter Medien und Haftung
Die Entlehnung erfolgt ausschließlich für den persönlichen Gebrauch. Es ist nicht erlaubt, entliehene Medien an Dritte weiterzugeben, zum Zwecke einer öffentlichen Vorführung zu benutzen oder vervielfältigen. Die Bibliothekbenutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung von Medien die urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Im Interesse der Bibliothekbenutzer wird eine sorgfältige und schonende Behandlung der Medien erwartet. 
Die Bibliothekbenutzer haften für die entliehenen Medien. Es wird angenommen, dass sie in einwandfreiem Zustand übernommen wurden. Die Haftung erstreckt sich auch auf den durch  Zufall entstandenen Verlust oder Schaden. Die zur Entlehnung beabsichtigten Medien sind daher vor jeder Entlehnung vom Bibliothekbenutzer auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind nicht möglich.
Der Verlust oder die Beschädigung entlehnter Medien ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. Wer ein entlehntes Buch oder ein anderes Medium verliert oder beschädigt, ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz verpflichtet. Für Beschädigung oder Verlust der im Eigentum der Bibliothek stehenden Medien (sowie der zugehörigen Hüllen und Verpackungen) sind die Bibliothekbenutzer schadenersatzpflichtig. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben und An-/ Unterstreichen in Büchern und auf Medien und das Entfernen von Etiketten. Sind bei mehrteiligen Medien einzelne verlorengegangene Teile nicht ersetzbar, so ist das ganze Medium zu ersetzen.
Ersatzmöglichkeiten: gleiches Medium oder gleichwertiges Medium 
Finanzieller Ersatz nach dem Zeitwert des Mediums, der von der Bibliothekleitung errechnet wird.
Die Bibliothek Grieskirchen haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der entliehenen Medien. Für Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der Benutzer / Benutzerinnen, die aus dem Gebrauch der Medien entstehen, wird von der Bibliothek keine Haftung übernommen.
Sie übernimmt keine Gewährleistung, wenn AV-Medien mit der Bibliothekbenutzer - Gerätekonfiguration nicht kompatibel sind. 
Die Bibliothek übernimmt für in ihren Räumlichkeiten beschädigte, liegengelassene, verlorengegangene oder auf sonstige Weise abhanden gekommene Gegenstände der Bibliothekbenutzer keine Haftung, dies gilt insbesondere auch für in der Garderobe deponierte Gegenstände.
Die Bibliothek übernimmt insbesondere bei Minderjährigen keine Aufsichtspflicht. 

3)    Verhalten in Räumlichkeiten der Bibliothek
Alle Bibliothekbenutzer, auch Kinder können sich in den Regalen selbst bedienen. Wenn sie Beratung wünschen, steht das Bibliothekteam zur Verfügung.
Alle Bibliothekbenutzer haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden. Insbesondere das Telefonieren mit Mobiltelefonen ist zu unterlassen. Das Rauchen, Essen und Trinken ist in den Räumen der Bibliothek verboten. 
Die Mitnahme von Haustieren, mit Ausnahme von Blindenführhunden im Fall der notwendigen Begleitung einer sehbehinderten Person, ist nicht gestattet. 
Das Bibliothekpersonal ist berechtigt, die ausgeliehenen Medien bei den Ausgängen zu kontrollieren. 
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. 

Sonstige Regeln
Es können gleichzeitig maximal 10 Medien (inkl.max. 2 DVDs) ausgeliehen werden.
Die jeweilige Leihfrist ergibt sich aus dem Anhang zu dieser Bibliothekordnung. Eine Verlängerung ist möglich, wenn das Medium nicht für andere Bibliothekbenutzer reserviert ist.
Eine Fernleihe über den Postweg ist nur ausnahmsweise möglich.
Die Bibliothek-Mitarbeiter(innen) sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie ungeeignete Medien nicht auszufolgen.
Die Reservierung/Vorbestellung von entliehenen Medien ist möglich. Sobald das Medium zur Verfügung steht, erfolgt eine Verständigung per e-mail und das Medium wird 2 Wochen reserviert.
Bibliothekbenutzer, die die Bibliothek länger als drei Jahre nicht nutzen, werden aus dem Benutzerverzeichnis gelöscht.
Bibliothekbenutzer, die diese Bibliothekordnung fortgesetzt missachten, können von der Benützung der Bibliothek ohne Anspruch auf Rückzahlung eventuell entrichteter Gebühren ausgeschlossen werden.